Saulheimer Einspruch stattgegeben
Von Claus Rosenberg
HANDBALL Spiel zwischen der SG und der HSG Worms wird nicht wiederholt
SAULHEIM - Es wird keine Wiederholung des Handballspiels zwischen der HSG Worms und der SG Saulheim geben. Nach quälend langen Wochen hat das zuständige Berufungsgericht der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar festgestellt, dass dem Einspruch der SG Saulheim gegen das erstinstanzliche Urteil stattgegeben wird. Die HSG Worms hätte zwar noch die Möglichkeit gehabt, das Bundesgericht anzurufen. Davon wird der Verein allerdings keinen Gebrauch machen, weil es sportlich keinen Sinn mehr macht. „Wir legen keine Revision ein“, bekräftigt HSG-Pressesprecher Florian Stenner
Die Verbandsrichter unter Vorsitz des Rodalbener Rechtsanwalts Manfred Köllermeyer folgten der Argumentation der SG Saulheim. Sie hatte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, weil sie der HSG Worms unterstellte, der Spielwertung nicht fristgerecht widersprochen zu haben. Zu Recht, wie Manfred Köllermeyer gegenüber dieser Zeitung bestätigte: „Der Einspruch erfolgte einen Tag zu spät. Insofern war der Anspruch zu verwerfen“.
Florian Stenner kommentiert: „Wenn das so gewesen ist, war das offensichtlich ein Bock, den wir geschossen haben. Aber auch sportlich macht es für uns keinen Sinn mehr. Selbst wenn wir noch einen Punkt mehr erreichen würden, bringt uns das nicht wirklich weiter“, sagt er mit Verweis auf die Tabellensituation, die Ambitionen Richtung Tabellenspitze inzwischen ausschließen.
zum Artikel: Saulheimer Einspruch stattgegeben (Allgemeine Zeitung, 22.03.2017)